Erklärung der Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
GesondheetsZentrum verpflichtet sich, die Website gemäß des Gesetzes vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.gesondheetszentrum.lu
Zu diesem Zweck planen wir die Umsetzung der folgenden Strategie und Maßnahmen:
- Durchführung eines Audits
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Jeder sollte in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer App problemlos zu nutzen und abzurufen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung und/oder Menschen, die unterstützende Software oder spezielle Hardware verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).
Stand der Einhaltung
Da diese Website noch nicht auf ihre Konformität überprüft wurde, entspricht sie derzeit nicht der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA), der diese Norm umsetzt.
Die Einstufung dieser Konformitätsebene kann sich durch die Ergebnisse der Prüfung ändern.
Ergebnisse der Prüfung
Die Konformitätsprüfung steht noch aus. Ihre Ergebnisse werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am Binsfeld erstellt.
Für die Erstellung der Website verwendete Technologien:
- HTML5
- CSS3
- Javascript
- SVG
Feedback und Kontaktinformationen
Wenn Sie einen Fehler bei der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns unter der Adresse digital@binsfeld.lu. Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betroffene Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im erforderlichen Umfang zu beheben, wird die Online-Korrektur des Fehlers bei der Barrierefreiheit bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem von Ihnen gewählten barrierefreien Format übermittelt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail,
- mündlich bei einem Gespräch oder per Telefon.
Verfahrung zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie zudem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Reklamationsformular oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.